Das Kreditwesengesetz verlangt, dass die Geschäftsleiter der Kreditinstitute persönlich zuverlässig und fachlich geeignet sind, was durch eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachgewiesen wird. Zwar spricht viel dafür, diesen "Bankenführerschein" auch von den Aufsichtsratsmitgliedern der Kreditinstitute zu verlangen, doch würde es dadurch zusätzlich erschwert, überhaupt noch geeignete Personen zu finden. Ein Ausweg könnte darin bestehen, die Aufsichtsräte in Anlehnung an das Versicherungsaufsichtsgesetz lediglich um einen besonderen Sachverständigen, den "Verantwortlichen Aktuar", zu erweitern.
Zum Erfordernis eines Bankenführerscheins für Aufsichtsräte
Der Betrieb ; 60 , 47 ; 2579-2582
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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