Wenn ein Arbeitgeber vom Betriebsrat zur Standortsicherung eine Flexibilisierung der Vergütungssysteme fordert, gilt es, sowohl die wirtschaftliche Situation des Betriebes als auch die tarifrechtliche Lage genau zu prüfen. Denn nur im Ausnahmefall wie z. B. beim Vorliegen tariflicher Öffnungsklauseln können Arbeitgeber und Betriebsrat die Arbeitsvergütung selbst gestalten. Die abzuschließende Betriebsvereinbarung muss viele Aspekte berücksichtigen und ist während der Laufzeit ständig zu prüfen.
Betriebsvereinbarungen zur Standortsicherung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 12 ; 713-716
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Standortsicherung durch Prozeßoptimierung
Tema Archive | 1999
Betriebsvereinbarungen zum Arbeitsentgelt
IuD Bahn | 2007
|Rechtswirkungen von Betriebsvereinbarungen
IuD Bahn | 1996
|Betriebsvereinbarungen zur Gesundheitspolitik
IuD Bahn | 2008
|Abschluß von Betriebsvereinbarungen
IuD Bahn | 1998
|