Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber z. B. vor einer Einstellung Bewerbern nur Fragen stellen, die in einem direkten Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit stehen, und der Betriebsrat hat bei der Erstellung von Personalfragebögen ein Mitbestimmungsrecht. Ein Arbeitnehmer darf unzulässige Fragen, die sein Persönlichkeitsrecht ohne Sachgrund berühren, auch falsch beantworten. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen festgestellt, welche Fragen zulässig sind, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat dem Fragerecht des Arbeitgebers weitere Grenzen gesetzt. Am Beispiel einer fiktiven Betriebsratssitzung werden die Rechtsgrundsätze und eine ganze Reihe wichtiger Beispiele erläutert.


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    Title :

    Wer fragt, der führt oder Drum prüfe, wer sich ewig bindet


    Subtitle :

    Das Fragerecht des Arbeitgeber


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 12 ; 709-713


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    „Drum Prufe, wer sich (ewig) bindet!„

    British Library Online Contents | 2010



    ... drum prüfe wer sich bindet

    Rechmann, Heiner | IuD Bahn | 1996


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    Gertz, Winfried | IuD Bahn | 2008