Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber z. B. vor einer Einstellung Bewerbern nur Fragen stellen, die in einem direkten Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit stehen, und der Betriebsrat hat bei der Erstellung von Personalfragebögen ein Mitbestimmungsrecht. Ein Arbeitnehmer darf unzulässige Fragen, die sein Persönlichkeitsrecht ohne Sachgrund berühren, auch falsch beantworten. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen festgestellt, welche Fragen zulässig sind, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat dem Fragerecht des Arbeitgebers weitere Grenzen gesetzt. Am Beispiel einer fiktiven Betriebsratssitzung werden die Rechtsgrundsätze und eine ganze Reihe wichtiger Beispiele erläutert.
Wer fragt, der führt oder Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Das Fragerecht des Arbeitgeber
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 12 ; 709-713
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Kommentar - Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Online Contents | 1996
„Drum Prufe, wer sich (ewig) bindet!„
British Library Online Contents | 2010
Rechtsthema: Garantie - Prüfe, wer sich ewig bindet
Online Contents | 2010
... drum prüfe wer sich bindet
IuD Bahn | 1996
|IuD Bahn | 2008
|