Das im Sozialgesetzbuch IX geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Präventionsmaßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen muss, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Dabei sind in jedem Einzelfall der Betriebsrat und, falls der Arbeitnehmer schwerbehindert ist, auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Rechtlich umstritten ist aber, ob der Betriebsrat vom Arbeitgeber darüber hinaus den Abschluss einer Betriebsvereinbarung verlangen kann, in der allgemeine Regeln zum Ablauf des Eingliederungsmanagements festgelegt werden.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Mitbestimmung
Der Betrieb ; 60 , 45 ; 2482-2485
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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