Seit März 2007 hat in Deutschland die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrations-ArbSchV) Gültigkeit und gilt damit auch für die Transport- und Logistikbranche. EU-weit sollen damit Arbeitnehmer z.B. vor gefährlichen Schwingungen, die von Arbeitsgeräten oder von Maschinen ausgehen, geschützt werden. Feldversuche der Berufsgenossenschaft haben bestätigt, dass derartige Schwingungen oder Vibrationen z.B. beim Fahren im unwegsamen Gelände (Baustellen) oder beim Fahren von Staplern entstehen. Die Verordnung legt Grenzwerte für Hand-Arm-Schwingungen und für Ganzkörpervibrationen fest. Vorgeschriebene Prüfungen (z.B. Sitzmesskissen) ermitteln die jeweiligen Risiken durch die festgestellten Vibrationen und bestimmen das entsprechende Vibrationsminderungsprogramm, die Prüfungsnachweise haben eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht. Andauerndes Überschreiten der Grenzwerte führen wegen des Risikos der Arbeitsunfähigkeit zu Beschäftigungsverboten.
Wenn Schütteln krank macht
EU-Recht
Güterverkehr ; 56 , 11 ; 38-41
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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