Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr" wurde in Deutschland die EU-Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieses Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr durch das Vermitteln besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhöhen. Kernpunkte sind die Grundqualifikation (Ausbildung mit Abschluss, IHK-Prüfung, Führerschein), das Mindestalter, der personenbezogene Anwendungsbereich, die Weiterbildungspflicht (5-jähriger Turnus) und die entsprechenden Bußgeldvorschriften.
Ausbildung - Der Nachwuchs muss lernen
Güterverkehr ; 56 , 10 ; 39
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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