Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr" wurde in Deutschland die EU-Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieses Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr durch das Vermitteln besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu erhöhen. Kernpunkte sind die Grundqualifikation (Ausbildung mit Abschluss, IHK-Prüfung, Führerschein), das Mindestalter, der personenbezogene Anwendungsbereich, die Weiterbildungspflicht (5-jähriger Turnus) und die entsprechenden Bußgeldvorschriften.


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    Titel :

    Ausbildung - Der Nachwuchs muss lernen



    Erschienen in:

    Güterverkehr ; 56 , 10 ; 39


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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