Nach jahrelangem Rechtsstreit hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil (Az.: BVerwG 3 C 51.06) die DB AG dazu verpflichtet, die Teilstrecke Stromberg - Morbach der Hunsrückbahn trotz fehlender Wirtschaftlichkeit wieder in einen befahrbaren Zustand zu versetzen, und hat damit die entsprechende Anordnung des EBA bestätigt. Nach einem Zeitungsbericht empfiehlt ein Gutachten der US-Investmentbank Morgan Stanley der DB AG, nach dem Investoreneinstieg aus Einsparungsgründen die Ausgaben für die Infrastrukturinstandhaltung nur auf ausreichendem Niveau zu halten, und lobt drei mögliche Streckenstilllegungsszenarien der DB AG. Der Kommentar sieht die wünschenswerte Kapitalprivatisierung der DB AG als sehr gefährdet an, da der politische Widerstand wächst und die DB AG zu viel auf einmal wollte.
Unwirtschaftliche Strecken müssen erhalten werden/Kommentar: Schielen nach der Notbremse
Bundesverwaltungsgericht weist DB-Einspruch gegen EBA-Anordnung ab
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 129 ; 1, 2
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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