Ausgehend von der Lärmsituation im Jahr 2000, soll der Schienenverkehrslärm bei der DB AG bis 2020 halbiert werden. Der Schwerpunkt der Lärmreduzierungen wird beim Güterverkehr liegen, da im Personenverkehr bereits durch Einsatz von Scheibenbremsen bei Reisezugwagen und aerodynamisches Design sowie Verkleidung des Fahrwerks beim ICE für leiseres Fahren gesorgt ist. Die Lärmschutzmaßnahmen der Bahn gestalten sich wie folgt: An Neu- und Ausbaustrecken ist Lärmvorsorge in der 16. Bundes-Immisiionsschutzverordnung gesetzlich vorgeschrieben; an bestehenden Strecken setzt die DB AG das freiwillige Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung um und zur Verhinderung der Lärmentstehung an der Quelle erarbeitet die DB AG zusammen mit Hochschulen und Industrie neue Lärmminderungsmaßnahmen. Diese verschiedenen Ansätze werden konkret und ausführlich erläutert, wie z. B. der Einsatz und Aufbau der K-Sohle im Güterverkehr oder die Errichtung von Schallschutzwänden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und die darin geforderte Lärmberechnung und -kartierung sowie eine Beschreibung des Lärmbelastungskatasters des Bahn-Umwelt-Zentrums sind weitere Themenbereiche, die im Beitrag behandelt werden.
Umgebungslärm - Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Minderung des Schienenverkehrslärm
Lärmbekämpfung ; 2 , 1 ; 24-28
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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