Der Abschluss von Zielvereinbarungen wird in Deutschland immer üblicher, obwohl oft dem Arbeitnehmer keine wirkliche Selbständigkeit eingeräumt wird. Dieses Instrument findet sich auch mehr und mehr in Tarifverträgen, was durch die damit einhergehende Individualisierung von Rechtsbeziehungen große rechtspolitische Gefahren mit sich bringt. Erst das kollektive Gegengewicht gegenüber dem grundsätzlich stärkeren Arbeitgeber durch Tarifverträge und Betriebsräte gibt dem Arbeitsrecht einen wirklichen Sinn, so dass dem schleichenden Individualisierungsprozess eine Grenze gesetzt werden muss, wenn das gesamte Arbeitsrecht als solches nicht in Frage gestellt werden soll. Dafür müssen Betriebsräte, Gewerkschaften sowie Gesetzgeber zusammenarbeiten, sollten Zielvereinbarungen 10 m Beitrag genannte Mindestanforderungen erfüllen und wäre das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) um einen § 86b zur Abgrenzung zwischen Individualrechten und Kollektivrecht zu ergänzen.
Gegen die schleichende Individualisierung von Arbeitnehmerrechten
Möglichkeiten der Gegenwehr
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 9 ; 514-519
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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