Verursacht ein Tankschiff Ölverschmutzungsschäden, so richtet sich die Haftung des Eigentümers nach verschiedenen internationalen Übereinkommen. Darin ist auch geregelt, dass die Gerichte desjenigen Staates zuständig sein sollen, in dessen Hoheitsgebiet der Schaden eingetreten ist. Allerdings finden sich in verschiedenen anderen europäischen Abkommen ebenfalls Regelungen über die internationale Zuständigkeit der Gerichte, so dass zu klären ist, welcher Bestimmung der Vorrang zukommt. Ein besonderes Problem stellt sich schließlich, wenn der Schaden außerhalb der Küstenmeere und innerhalb der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) eintritt.
Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche wegen Ölverschmutzungsschäden
Transportrecht ; 30 , 1 ; 13-18
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche wegen Ölverschmutzungsschäden
Online Contents | 2007
|Eisenbahnrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte
TIBKAT | 1.1879/81(1885) - 4.1884/86(1886)