Für die Dauer von maximal sechs Wochen ist die Ausstellung eines Ersatzführerscheins nach KoRil 492.0753V01 und -05 erlaubt, etwa nach erfolgreich absolvierter Fahrzeugführerschein-Prüfung zur Überbrückung der Zeit bis zur Herstellung eines Führerscheins und bei Verlust eines bereits vorhandenen Führerscheins bis zur Ausstellung des neuen. Auch Einträge (z. B. Fahrzeugbaureihen/-typen) auf dem Beiblatt zum Führerschein ist geregelt. Nach fast vier Jahren wurden an der Richtlinie einige Änderungen vorgenommen, die auf Erfahrungen aus der Praxis beruhen. Im Beitrag werden zwei dieser Änderungen kurz vorgestellt.
Neues von der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie
BahnPraxi ; 1 ; 8
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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