Ist ein Gesellschafter, der seinen Anteil an einer GmbH oder an einer Aktiengesellschaft veräußern möchte nicht gleichzeitig Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied, wird er selbst häufig gar nicht in der Lage sein, dem Erwerber alle notwendigen Informationen über das Unternehmen zu verschaffen. In diesem Fall spielen daher die von der Geschäftsleitung erteilten Auskünfte regelmäßig eine wesentliche Rolle bei der Kaufentscheidung und der Vertragsgestaltung. Sollten sich diese Informationen jedoch später als fehlerhaft erweisen, so stellt sich die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsleitung dafür haftet.
Die Haftung des Geschäftsführers oder Vorstands für die Informationserteilung im Rahmen von Unternehmensveräußerungen
Der Betrieb ; 60 , 30 ; 1627-1631
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers und AG-Vorstands?
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