Im Hintergrund der steigenden Insolvenzzahlen und Aufsehen erregenden Unternehmenszusammenbrüchen steht das Versagen von Management und Aufsichtsrat im Blick der Kritik. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Im System der Vorstandshaftung wird zwischen Innen- und Außenhaftung differenziert (ersteres betrifft Fehler von Unternehmensorganen, die zu einer Schädigung der Gesellschaft selbst führen, zweites die Schäden, die durch fehlerhaftes Organhandeln bei Dritten entstanden sind). Der Beitrag zeichnet - kritisch - das System der Vorstandshaftung im deutschen Rechtssystem nach und zeigt aktuelle Tendenzen auf. Nach einem Überblick werden die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches der Gesellschaft durch die Gesellschaft, durch besondere Vertreter, durch Gesellschaftsgläubiger, durch den Insolvenzverwalter und der Wegfall der Haftung (durch Hauptversammlungsbeschluss, durch Verjährung u. a.) behandelt. Der Beitrag wird fortgesetzt (I0348505).
Die Haftung des Vorstands der AG
Teil 1
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 20 ; 858-863
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Die Haftung des Vorstands der AG
IuD Bahn | 2003
|Die Haftung des Vorstands der AG
IuD Bahn | 2003
|Online Contents | 1994