Trotz des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) gibt es in Europa bei grenzüberschreitenden Straßentransporten hinsichtlich der beschränkten Frachtführerhaftung bei Schadensfällen sehr unterschiedliche nationale Rechtsauslegungen. Dies gilt insbesondere für den Begriff "dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden" - in den skandinavischen Ländern sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gleich gestellt und es muss unbegrenzt Schadensersatz geleistet werden, während in England als schweres Verschulden nur der "wilful misconduct" akzeptiert wird. Die verschiedenen Auslegungen in der Schweiz, in Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Skandinavien, Holland, Belgien, Großbritannien, Griechenland und Deutschland werden z. T. an Hand von Beispielen skizziert sowie die drei möglichen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des BGH aufgelistet, nach denen den geschädigten Auftraggeber eine Mitschuld treffen kann.
Auslegung ist national unterschiedlich
CMR - Haftungsdurchbrechung in Europa
Internationale Transport Zeitschrift ; 29-30 ; 54-55
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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