Trotz des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) gibt es in Europa bei grenzüberschreitenden Straßentransporten hinsichtlich der beschränkten Frachtführerhaftung bei Schadensfällen sehr unterschiedliche nationale Rechtsauslegungen. Dies gilt insbesondere für den Begriff "dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden" - in den skandinavischen Ländern sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gleich gestellt und es muss unbegrenzt Schadensersatz geleistet werden, während in England als schweres Verschulden nur der "wilful misconduct" akzeptiert wird. Die verschiedenen Auslegungen in der Schweiz, in Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Skandinavien, Holland, Belgien, Großbritannien, Griechenland und Deutschland werden z. T. an Hand von Beispielen skizziert sowie die drei möglichen Voraussetzungen nach der Rechtsprechung des BGH aufgelistet, nach denen den geschädigten Auftraggeber eine Mitschuld treffen kann.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Auslegung ist national unterschiedlich


    Untertitel :

    CMR - Haftungsdurchbrechung in Europa


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Autos reagieren unterschiedlich

    Kraftfahrwesen | 1986


    Fahrzeugsitz mit unterschiedlich großen Drehbeschlägen

    MÖLLER DENNY | Europäisches Patentamt | 2021

    Freier Zugriff

    Nebeleigenschaften von Metallbearbeitungsoelen sehr unterschiedlich

    Mang,T. / Kraner,H. / Fuchs,Mannheim | Kraftfahrwesen | 1980


    Die Märkte entwickeln sich unterschiedlich

    Schmidt, Bernd | IuD Bahn | 2007


    Planetengetriebe mit unterschiedlich beabstandeten Planetenrädern

    WELZ DAVID / SCHMIDT WINFRIED / ROHLEDERER HELMUT | Europäisches Patentamt | 2021

    Freier Zugriff