Zur Umsetzung der so genannten Transparenz-Richtlinie der EU ist im Januar 2007 ein deutsches Gesetz in Kraft getreten, das die Zwischenberichterstattung neu regelt. Demnach müssen Gesellschaften, die in Deutschland Wertpapiere ausgeben, künftig einen Halbjahresfinanzbericht erstellen, der einen verkürzten Abschluss, den so genannten Bilanzeid und den Zwischenlagebericht enthält. Letzterer gibt die wesentlichen Ereignisse im Berichtszeitraum, die Chancen und Risiken für die folgenden sechs Monate und die Geschäfte mit dem Emittenten nahe stehenden Personen an. Der Beitrag stellt die neuen Anforderungen im Einzelnen vor.
Der Zwischenlagebericht als neues Instrument der Zwischenberichterstattung
Der Betrieb ; 60 , 25 ; 1368-1372
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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