Die Kosten für die Infrastrukturbenutzung haben eine große Bedeutung sowohl für EVU, die Aufgabenträger als auch für die EIU selbst. In der Vergangenheit hat es zahlreiche Auseinandersetzungen um die Bepreisung gegeben. Besonders kritisch sind dabei die vor dem Diskriminierungsverbot zu rechtfertigenden Rabatte und Sonderzuschläge. Insbesondere das Eisenbahnrecht setzte hierzu enge Schranken. Darüber hinaus sind die Schranken der Entgeltbemessung noch nicht ins Detail geklärt. Eine neue Problematik ergibt sich außerdem aus der in § 21 Abs. 6 S. 2 EIBV eingeführten Minderungsmöglichkeit bei nicht vertragsgemäßen Leistungen der EIU. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Schranken der Infrastrukturentgelte, die sich in erster Linie aus dem Eisenbahnrecht, d. h. aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der EIBV, sowie aus den kartellrechtlichen Vorgaben aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GEB) und den allgemeinen zivilrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben.


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    Title :

    Sondertrassenzuschläge und Co. zulässig?


    Subtitle :

    Die Schranken der Infrastrukturentgelte


    Additional title:

    Are additional user charges for 'special purpose' rail tracks permissible?



    Published in:

    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German