Die Kosten für die Infrastrukturbenutzung haben eine große Bedeutung sowohl für EVU, die Aufgabenträger als auch für die EIU selbst. In der Vergangenheit hat es zahlreiche Auseinandersetzungen um die Bepreisung gegeben. Besonders kritisch sind dabei die vor dem Diskriminierungsverbot zu rechtfertigenden Rabatte und Sonderzuschläge. Insbesondere das Eisenbahnrecht setzte hierzu enge Schranken. Darüber hinaus sind die Schranken der Entgeltbemessung noch nicht ins Detail geklärt. Eine neue Problematik ergibt sich außerdem aus der in § 21 Abs. 6 S. 2 EIBV eingeführten Minderungsmöglichkeit bei nicht vertragsgemäßen Leistungen der EIU. Der Beitrag verschafft einen Überblick über die Schranken der Infrastrukturentgelte, die sich in erster Linie aus dem Eisenbahnrecht, d. h. aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der EIBV, sowie aus den kartellrechtlichen Vorgaben aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GEB) und den allgemeinen zivilrechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben.
Sondertrassenzuschläge und Co. zulässig?
Die Schranken der Infrastrukturentgelte
Are additional user charges for 'special purpose' rail tracks permissible?
Internationales Verkehrswesen ; 59 , 6 ; 275-279
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Streik für Sozialtarifvertrag ist zulässig
IuD Bahn | 2007
|Verhalten optimistische Prognosen sind zulassig
British Library Online Contents | 2012
British Library Online Contents | 2008
Der besondere Tip: Testkundeneinsatz ist zulässig
Online Contents | 1998
Aufsätze - Kfz-Steuer für ausländische Lkw - europarechtlich zulässig?
Online Contents | 2002
|