Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und regelt daher unter anderem, welche Arbeitsdauer maximal zulässig ist. Demnach darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten, wobei an jedem einzelnen Tag höchstens zehn Stunden Arbeit zulässig sind. Dabei gilt nach Umsetzungen der entsprechenden europarechtlichen Vorgaben seit 2004 auch der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Sonderregelungen bestehen z. B. für Nacht- und Feiertagsarbeit. Der Beitrag geht insbesondere auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitszeitrecht ein.
Das BAG und das Arbeitszeitgesetz - Aktuelle Tendenzen
Der Betrieb ; 60 , 24 ; 1356-1358
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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