Der internationale Eisenbahngüterverkehr in Europa hatte durch das Internationale Abkommen von Bern (CIB) aus dem Jahr 1890 eine erste rechtliche Grundlage erhalten. Eine neuartige gesetzliche Regelung für den internationalen Eisenbahnpersonenverkehr kam durch Initiative des Bundesrates der Schweiz im Jahr 1911 zustande, wurde aber nie ratifiziert. Im Jahr 1924 werden unterzeichnet: die CIM = Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern, sowie die CIV = Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck. Im Jahr 1921 entstanden auf Initiative der SBB wieder: der CIT = Internationales Transport-Komitee und der OCTI = Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern. Ihre Tätigkeiten verfolgten die vielfältigen rechtlichen Probleme der Eisenbahn und deren Fortentwicklung. Bereits 1876 hatten sich einige Bahnen in Brüssel zum Wagenübereinkommen zur Regelung der gegenseitigen Verwendung der Güterwagen im internationalen Verkehr zusammengefunden. Daraus entstand auf Initiative der FS im Jahr 1921 das RIV = Das Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung von Güterwagen. Nach einem ersten Versuch 1872 konnte 1924 unter Einsatz der FS das RIC für die Reisezugwagen erreicht werden.
Histoire de l'interopérabilité des chemins de fer européens OU Les heurs et malheurs d'un enjeu majeur
Aux côtés de l'UIC, de nouvelles conventions et organisations internationales: CIM, CIV, RIV et RIC (1921 - 1924)
Geschichte der Interoperabilität der europäischen Eisenbahnen ODER Glück und Unglück eines auf dem Spiel stehenden bedeutenden Einsatzes - Neben der UIC entstehen neue internationale Abkommen und Organisationen: CIM, CIV, RIV und RIC (1921 - 1924)
Chemins de Fer ; 502 ; 35-41
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
French
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