Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur vereinzelt gesetzlich oder richterrechtlich geregelt (so z. B. im Rahmen des Beschwerderechts des Arbeitnehmers oder bei einer bevorstehenden Verdachtskündigung). Häufig ordnen Arbeitgeber jedoch darüber hinaus Gespräche an, wenn sie mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden sind. Der Arbeitnehmer wird regelmäßig an diesen Personalgesprächen teilnehmen müssen, und sachliche Kritik des Arbeitgebers begründet auch keinen Mobbingvorwurf. Weiterhin kann der Arbeitnehmer unter Umständen ein Betriebsratsmitglied, grundsätzlich jedoch keinen Rechtsanwalt hinzuziehen.


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    Title :

    Rechtliche Aspekte kritischer Personalgespräche


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 20 ; 1137-1140


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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