Mit dem Beitrag werden knapp und umfassend die für Fahrerassistenzsysteme und kooperative Verkehrssysteme zur Anwendung kommenden rechtlichen Grundlagen dargestellt und ihre Bedeutung in der Anwendung herauszuarbeitet. Der Beitrag geht deshalb von der heute relevanten Rechtslage für Fahrerassistenzsysteme aus (Produkthaftung, Straßenverkehrshaftung, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, Haftung im Straßenverkehr, Versicherungsrecht, usw.). Es wird weiterhin dargestellt, welche Rechtsfragen sich bei zunehmender Fahrzeugautomatisierung stellen können und welche Anstrengungen derzeit unternommen werden, um zu einer zukunftsgerichteten Diskussion dieser Fragestellung zu kommen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die rechtliche Situation bei Fahrerassistenzsystemen, die dem Fahrer lediglich eine Information bereitstellen, jedoch nicht unmittelbar auf die Fahrzeugführung einwirken, als sehr weitgehend geklärt anzusehen ist: Die Prüfung bei Gebrauch dieser zusätzlichen Informationen obliegt dem Fahrzeugführer, der in erster Linie die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und umzusetzen hat. Bei Entwicklung von künftigen Informationssystemen auf Basis der Fahrzeugkommunikation sollten im Wesentlichen die Grundsätze des Datenschutzes im Systemdesign beachtet und umgesetzt werden. Für eingreifende und übersteuerbare Fahrerassistenzsysteme ist der rechtliche Rahmen in der Zulässigkeit sehr weit. Zu beachten ist aber die auch aus produkthaftungsrechtlichen Gründen von der RESPONSE 3 Praxisanleitung geforderte Kontrollierbarkeit (controllability) von Fahrerassistenzsystemen durch den Fahrzeugführer, wobei dieses Prinzip der Kontrollierbarkeit zumindest eine Schnitt-, wenn nicht sogar eine Teilmenge der auch vom Wiener Übereinkommen geforderten Fahrzeugbeherrschung durch den Fahrer bildet. Eingreifende und die Regelungsaufgabe übernehmende Fahrerassistenzsysteme entwickeln sich technisch zunehmend weiter, so dass sich auch Rechtsfragen bei der zu beobachtenden Zunahme im Automatisierungsgrad stellen. In diesem Bereich hat sich noch keine einheitliche Rechtsmeinung bilden können und die rechtlichen Konsequenzen ihres Einsatzes im öffentlichen Straßenverkehr müssen nach derzeitigem Stand als noch weitgehend unbekannt angesehen werden. Diese rechtliche Diskussion könnte durch eine erste Beschreibung, erstellt von der BASt-Projektgruppe 'Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung', angestoßen werden.
Rechtliche Aspekte von Fahrerassistenzsystemen
Legal aspects of driver assistance systems
2010
14 Seiten, 11 Quellen
Conference paper
Storage medium
German
Rechtliche Aspekte von Fahrerassistenzsystemen
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