Der Verfasser dieses Beitrags vertritt die - nicht unumstrittene - Auffassung, dass Spenden im Rahmen der Bilanzierung auch dann im Zuflusszeitpunkt zu vereinnahmen sind, wenn sie zweckgebunden erfolgt sind und daher unter Umständen später zurückgefordert werden können. Am Jahresende noch nicht verwendete Spendengelder sind demnach in Rücklagen einzustellen oder ansonsten als Sonderposten auszuweisen. Weitere Probleme ergeben sich in diesem Zusammenhang bei der Verbuchung von aus Spendengeldern erzielten Zinserträgen, von Sachspenden und von an Dachverbände oder Aktionsbündnisse geleisteten Spenden.
Aktuelle Aspekte der bilanziellen Behandlung von Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Organisationen
Der Betrieb ; 60 , 12 ; 641-645
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Buchung , Jahresabschluß , Ertrag , Zin , Rückstellung , Zuwendung , Bilanz
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