Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können als freie Spenden oder zweckgebunden z. B. für die Hilfe nach einer Katastrophe erfolgen. Im letztgenannten Fall kann der Spender die Zuwendung zurückfordern, wenn sich eine zweckentsprechende Verwendung schließlich als unmöglich erweist. Trotzdem sind auch zweckgebundene Spenden bilanzrechtlich zunächst als Ertrag zu buchen, wobei allerdings im Hinblick auf den möglichen Rückforderungsanspruch eine Verbindlichkeitsrückstellung in Frage kommt. Werden die Spendengelder im Jahr ihres Zuflusses nicht aufgebraucht, sollte eine handelsrechtliche Gewinnrücklage gebildet werden.
Bilanzielle Behandlung von Zuwendungen (Spenden) an gemeinnützige Einrichtungen
Der Betrieb ; 59 , 24 ; 1281-1285
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Buchung , Jahresabschluß , Ertrag , Rückstellung , Zuwendung , Bilanz
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CO2-Emissionsrechte - Bilanzielle Behandlung nach US-GAAP
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