Trotz der Bestimmungen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) sind die Haftungsregelungen in Europa sehr unterschiedlich. Hinzu kommen nationale Besonderheiten bei der Verjährung und Hemmung. An den Beispielen Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland wird ein kurzer Überblick über die Bandbreite der Unterschiede gegeben.
Im europäischen Haftungsdschungel
Claims im Straßenverkehrsgeschäft
Internationale Transport Zeitschrift ; 5-6 ; 34-35
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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