In Aktiengesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern wird der Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 paritätisch besetzt, besteht also zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern. Kommt es allerdings zu einer Pattsituation, erhält der Vorsitzende, der aus den Reihen der Kapitalgeber stammt, eine zusätzliche Stimme. Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (AKEIÜ), der den vorliegenden Beitrag verfasst hat, untersucht sieben Thesen zu diesem sog. mitbestimmten Aufsichtsrat, die z. B. die Beteiligung von unternehmensfremden Gewerkschaftsmitgliedern sowie das Wahlverfahren betreffen. Im Ergebnis spricht er sich grundsätzlich für eine Beibehaltung der Mitbestimmung aus, schlägt jedoch Reformen vor.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Best Practice der Mitbestimmung im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft


    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 4 ; 177-180


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Professionalisierung des Aufsichtsrat

    Lutter, Marcu | IuD Bahn | 2009


    Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat

    Aszmon, Matti | IuD Bahn | 2014


    Aufsichtsrat - Risiken und Chancen

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 2003


    Neuer Aufsichtsrat bei Hager Group

    British Library Online Contents | 2011