Naturereignisse wie z. B. der Orkan "Kyrill", Schnee oder Glatteis können zu erheblichen Schäden im Verkehr und in der Logistik führen, bei denen man zwischen Schäden an Transportmitteln, Schäden an den Gütern, Verspätungsschäden und Folgeschäden differenzieren kann. Auch wenn der Logistikdienstleister in der Regel nicht für Schäden haften muss, die unabwendbar sind, gelten je nach Bereich unterschiedliche Regelungen. Neben dem Schwerpunktbereich Straßengüterverkehr werden auch die Bereiche Luftfrachtverkehr, Eisenbahnverkehr, Seefrachtverkehr und Lagerleistungen kurz behandelt.
Achtung bei Sturm und Schnee
Der Frachtführer muss auf Wetterwarnungen reagieren und ausreichende Vorsorge treffen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 11 ; 9
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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