Deutschland ist mit der Umsetzung der europäischen Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie im Verzug. Dieser Zustand soll durch den Entwurf eines "Fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften" beendet werden. Die darin vorgesehene vollständige Übertragung der Eisenbahnaufsicht auf den Bund trifft auf den Widerstand einiger Bundesländer. Der französische und englische Text der EU-Richtlinie 2004/49 lässt die Anzahl der Aufsichtsbehörden offen.
Streit um Bahnaufsicht
Bund will Kompetenz bündeln/Einige Länder beharren auf Zuständigkeit
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 4 ; 2
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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