Auf dem 4. Deutschen Rechtsforum Transport und Logistik in Wiesbaden wurde deutlich, dass die neuen Logistik-AGB grundsätzlich akzeptiert werden. Es gibt aber einige strittige Punkte in Details, die im Beitrag tabellarisch aufgelistet werden. Besonders kritisiert wird die Freistellung von der Produkthaftung, welche der Logistikdienstleister vom Auftraggeber erhalten soll. Eine Lösungsmöglichkeit wäre die Aufnahme des Auftragnehmers in die Produkthaftpflichtversicherung des Auftraggebers.
Streit um Logistik-AGB
Feststellung von "Produkthaftung als Importeur" unnötig
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 62/63 ; 9
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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