Wenn Versicherte ihre bisherige Tätigkeit wegen Unfallfolgen nicht mehr ausüben können, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen allein aber zur Wiedereingliederung nicht ausreichen und die Versicherten daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen wollen, tauchen viele Detailfragen auf, die geklärt werden müssen. Kann der Versicherte z. B. während der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen? Von wem bekommt er Geldleistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts? Entspricht die Leistung seinem zuvor bezogenen Nettoarbeitsentgelt? Muss er sich selbst um die Zahlung kümmern? Der Beitrag geht auf die einzelnen Fragen ein.
Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
EUKDialog ; 2 ; 6-7
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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