Die Frage nach einer Eisenbahnversicherung stellt sich erst seit der Umwandlung der Staatsbahnen in Eisenbahnunternehmen. So sieht eine EG-Richtlinie aus dem Jahr 1995 vor, dass zu den Genehmigungsvoraussetzung für den Eisenbahnbetrieb auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gehört, welche die durch Eisenbahnunfälle entstehenden Schäden abdeckt. Diese Richtlinie wurde in Deutschland dergestalt umgesetzt, dass neben den Eisenbahnverkehrs- auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen von der Versicherungspflicht erfasst werden. Die Mindestdeckungssumme liegt bei knapp über 10 Mio. Euro pro Schadensereignis.
Versicherungen des gewerblichen Eisenbahnverkehr
Transportrecht ; 29 , 2 ; 45-49
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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