Im September 2006 stufte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil über eine Klage von Rail4chem die Bahnstromversorgung nicht als Teil der diskriminierungsfrei zu vergebenden Trassen ein. Somit könne die DB den eigenen Töchtern z. B. über einen Rabatt für Großkunden den Strom billiger liefern als anderen Bahnen. Die European Rail Freight Association (Erfa) sieht darin eine Diskriminierung der Privatbahnen und fordert - wie der beigefügte Kurzkommentar - ein Ende dieses natürlichen Monopols.
Gefahr für die Bahnreform
Bahnstrom als Wettbewerbsverzerrer
Internationale Transport Zeitschrift ; 68 , 47-48 ; 50
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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