Die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen umfasst weder eine Aufsichtsfunktion gegenüber Kollegen noch eine Weisungsbefugnis, so dass ein Sicherheitsbeauftragter nicht mehr Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen übernimmt als andere Mitarbeiter. Die offizielle Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten erfordert die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrates. Ein Sicherheitsbeauftragter soll im Wesentlichen das Unternehmen bei Aufgaben der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz unterstützen und beobachten, ob Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstung vorhanden sind und genutzt werden. Die BG BAHNEN bieten Grund- und Aufbauseminare zur Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten an, deren Inhalt wird kurz vorgestellt.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Das Warnkreuz ; 3 ; 12
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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