Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und ergänzende Vorschriften der Berufsgenossenschaften sehen vor, dass in naher Zukunft alle Betriebe betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden müssen. Eine Reihe von Betrieben geht dazu über, externe Fachleute zu verpflichten oder überbetriebliche Dienste mit Arbeitsschutzaufgaben zu beauftragen. Einige Betriebe installieren ergänzend ein Arbeitsschutzmanagementsystem als eigenständiges System oder als Teil eines übergeordneten Managementsystems. Der Beitrag geht u.a. der Frage nach, welche Rolle der Sicherheitsbeauftragte vor diesem Hintergrund spielt und welche Chancen diese Funktion bietet. In diesem zweiten Teil wird besonders auch auf den Ansatz einer subsidiären Kooperation eingegangen, der vorsieht, dass der Sicherheitsbeauftragte alle Belange des Arbeitsschutzes, auch verstärkt den Gesundheitsschutz, beobachtet und Teilaufgaben der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte übernimmt. Ein anderer Schwerpunkt liegt auf dem Arbeitsschutzmanagement, in das der Sicherheitsbeauftragte integriert wird. Ein Ausblick rundet den Beitrag ab.
Rolle und Funktion des Sicherheitsbeauftragten
Neue betriebliche Kooperation, Teil 2
Sicherheitsingenieur ; 32 , 5 ; 36-40
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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