Bei der Flexibilisierung von Arbeitszeiten wie z. B. bei der Einführung von Arbeitzeitkonten im Unternehmen haben die Betriebsräte eine starke Position auf Grund ihrer Mitbestimmungsrechte. Allerdings empfiehlt es sich nicht, auf hergebrachten Arbeitszeitmodellen zu beharren, da selbst Tarifverträge Öffnungsklauseln vorsehen. Weit aussichtsreicher ist es, die arbeitsorganisatorische Seite genau zu analysieren und die Form des Zeitausgleichs sinnvoll zu gestalten. Dazu gehören dann Regelungen zur Verwaltung schwankender Arbeitszeiten, zur Verwendung von Zeitguthaben, zur Begrenzung der Arbeitszeit und zum Verfahren zur Festlegung der Arbeitszeit.
Flexibel arbeiten mit dem Arbeitszeitkonto
Der Umgang mit den Rechten des Betriebsrate
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 11 ; 660-664
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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