Kapitalgesellschaften vereinbaren mit ihren Organmitgliedern häufig variable Vergütungsbestandteile, deren Höhe von der Erreichung bestimmter Ziele (Leistungstantiemen) oder allgemein vom Unternehmenserfolg (Erfolgstantiemen) abhängen kann. Wird ein Organmitglied vorzeitig abberufen, kann die Gesellschaft je nach Ausgestaltung des Anstellungsvertrags verpflichtet sein, die Vergütung weiterhin zu zahlen. Bei der Berechnung der Leistungstantieme ergibt sich dann das Problem, dass das Organmitglied keine Leistung mehr erbringt, die bewertet werden könnte. Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfiehlt es sich daher, für diesen Fall eine ausdrückliche vertragliche Regelung zu treffen.
Abberufung von Organmitgliedern: Wegfall der variablen Vergütung?
Der Betrieb ; 59 , 33 ; 1774-1778
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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