Unter Umständen kann schon der Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen, ohne dass die Tat nachgewiesen werden müsste. Das setzt unter anderem voraus, dass ein dringender Tatverdacht besteht, der das notwendige Vertrauensverhältnis zerstört. Zudem hat der Arbeitgeber den verdächtigten Arbeitnehmer vor der Kündigung anzuhören. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser sog. Verdachtskündigung auseinander und spricht sich gegen die Unterscheidung von Tat und Verdacht aus. Stattdessen wird das Konzept einer "Vertrauenskündigung" entwickelt, da der Kündigungsgrund im Verlust des Vertrauens zu sehen sei.
Statt Tat- und Verdachtskündigung: Die Vertrauenskündigung
Der Betrieb ; 59 , 29 ; 1555-1562
2006-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Kündigung , Straftat , Bewei , Arbeitgeber
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