Das deutsche Eisenbahnrecht weist heute zwei Ebenen auf: Das Bundesrecht und die Konzessionierung sowie Beaufsichtigung der DB AG durch den Bund auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein z. T. eigenständiges Landeseisenbahnrecht und die Konzessionierung sowie Beaufsichtigung der NE-Bahnen durch die Länder. Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die Rechtsentwicklung seit der Weimarer Republik geht der Autor auf den Begriff der staatlichen Eisenbahnhoheit ein, um dann konkrete Einzelaspekte (Fahrzeugzulassung, Betriebsleiter, Sicherheitsbescheinigung und künftige Sicherheitsbehörde) näher zu beleuchten. Verfassungsrechtlich lässt sich keine reine Bundeshoheit ableiten.


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    Title :

    Ende der Eisenbahnhoheit der Länder - Frisst die Tochter die Mütter?


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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