Das deutsche Eisenbahnrecht weist heute zwei Ebenen auf: Das Bundesrecht und die Konzessionierung sowie Beaufsichtigung der DB AG durch den Bund auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein z. T. eigenständiges Landeseisenbahnrecht und die Konzessionierung sowie Beaufsichtigung der NE-Bahnen durch die Länder. Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die Rechtsentwicklung seit der Weimarer Republik geht der Autor auf den Begriff der staatlichen Eisenbahnhoheit ein, um dann konkrete Einzelaspekte (Fahrzeugzulassung, Betriebsleiter, Sicherheitsbescheinigung und künftige Sicherheitsbehörde) näher zu beleuchten. Verfassungsrechtlich lässt sich keine reine Bundeshoheit ableiten.
Ende der Eisenbahnhoheit der Länder - Frisst die Tochter die Mütter?
Eisenbahn-Revue international ; 10 ; 517-521
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Kraftfahrwesen | 1991
Online Contents | 1998
Die Tochter ist besser als die Mutter
Kraftfahrwesen | 1992
|IuD Bahn | 2011
|Online Contents | 2003
|