Leistet der Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs Sonderzahlungen an den Leasinggeber, so stellt sich die Frage, ob hierfür Umsatzsteuer zu entrichten ist. Derartige Zahlungen kommen in Betracht, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Weiterhin kann der Leasingnehmer schadenersatzpflichtig sein, wenn der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. Während für diese beiden Fälle anerkannt ist, dass die Sonderzahlungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, bejaht das Bundesfinanzministerium entgegen der in diesem Beitrag vertretenen Ansicht die Umsatzsteuerpflicht, wenn nach einem Unfall Zahlungen in Höhe der Reparaturkosten anfallen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Ersatzes von Unfallschäden beim Kfz-Leasing
Der Betrieb ; 59 , 22 ; 1180-1182
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Diebstahl , Reparatur , Kraftfahrzeug , Umsatzsteuer , Unfall , Schadensersatz , Leasing , Vertrag
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Expertentipp - Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf erkennen
Online Contents | 2000
Sicherheitskonzept und Instandsetzung von Unfallschäden beim Opel Insignia
Tema Archive | 2009
|Unfallschaden eines Ordensmannes
DataCite | 1970
Unfallschäden effektiv beseitigen
IuD Bahn | 2002
|Unfallflucht - Wer den Unfallschaden dennoch zahlt
Online Contents | 1996