Leistet der Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs Sonderzahlungen an den Leasinggeber, so stellt sich die Frage, ob hierfür Umsatzsteuer zu entrichten ist. Derartige Zahlungen kommen in Betracht, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Weiterhin kann der Leasingnehmer schadenersatzpflichtig sein, wenn der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. Während für diese beiden Fälle anerkannt ist, dass die Sonderzahlungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, bejaht das Bundesfinanzministerium entgegen der in diesem Beitrag vertretenen Ansicht die Umsatzsteuerpflicht, wenn nach einem Unfall Zahlungen in Höhe der Reparaturkosten anfallen.


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    Titel :

    Die umsatzsteuerliche Behandlung des Ersatzes von Unfallschäden beim Kfz-Leasing


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 22 ; 1180-1182


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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