In Deutschland gelten ab dem 01.09.2006 gemäß der EU-Fahrpersonalrichtlinie (2002/15/EG) 48 Stunden Lenkzeit pro Woche als Höchstarbeitszeit, die nur in engen Grenzen auf bis zu 60 h/Woche ausgeweitet werden darf. Dies gilt für Fahrer von Lkw über 3,5 t und Bussen mit mehr als 8 Sitzplätzen; ausgenommen sind allerdings selbstständige Fahrer, Linienverkehre mit einer Strecke von bis zu 50 km und besondere Lkw wie z. B. Feuerwehrfahrzeuge. Deutsche Verbände sehen aber erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bei der Umsetzung der Richtlinie, da in den Niederlanden bis zu 55 h die Woche gearbeitet werden darf und in Ungarn per Tarifvertrag sogar die 60-h-Woche überschritten werden darf. Eine aktuelle Studie der Logistberatung SLV (Support, Logistik und Verkehr) zeigt auf, dass die von den meisten Firmen als zu restriktiv angesehenen Lenk- und Ruhezeiten im Lkw-Bereich besser organisiert werden könnten.
Machtwort verlangt/Pause bietet Potenzial
Arbeitszeitnovelle tritt am 1. September in Kraft
trans aktuell ; 19 ; 1, 5
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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