Auch wenn es eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen gibt, aus denen sich beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abfindung ergeben kann, bekommen nur 15 % aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung wie z. B. auf Grund eines Sozialplans. Viele Abfindungsvereinbarungen werden vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses abgeschlossen. Über die verschiedenen Möglichkeiten, über die sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Behandlung und über die Rolle des Betriebsrats wird informiert.


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    Title :

    Der goldene Handschlag


    Subtitle :

    Neues und Altbekanntes zur Abfindung


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 6 ; 346-349


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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