Auch wenn es eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen gibt, aus denen sich beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abfindung ergeben kann, bekommen nur 15 % aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung wie z. B. auf Grund eines Sozialplans. Viele Abfindungsvereinbarungen werden vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses abgeschlossen. Über die verschiedenen Möglichkeiten, über die sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Behandlung und über die Rolle des Betriebsrats wird informiert.


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    Titel :

    Der goldene Handschlag


    Untertitel :

    Neues und Altbekanntes zur Abfindung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 6 ; 346-349


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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