Auch wenn es eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen gibt, aus denen sich beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abfindung ergeben kann, bekommen nur 15 % aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung wie z. B. auf Grund eines Sozialplans. Viele Abfindungsvereinbarungen werden vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses abgeschlossen. Über die verschiedenen Möglichkeiten, über die sozialversicherungsrechtliche sowie steuerliche Behandlung und über die Rolle des Betriebsrats wird informiert.
Der goldene Handschlag
Neues und Altbekanntes zur Abfindung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 6 ; 346-349
01.01.2006
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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MAGAZIN - Kooperationsprojekt in EADZ: Handschlag für den Naturschutz
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