Nachdem bereits 1972 der erste Entwurf für ein Übereinkommen der EG-Mitgliedstaaten über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften vorgelegt wurde, ist im Dezember 2005 nun schließlich eine entsprechende Richtlinie in Kraft getreten. Geregelt wird darin die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, die dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen. In Deutschland soll die Umsetzung der Richtlinie durch eine Ergänzung des Umwandlungsgesetzes erfolgen. Der im Februar 2006 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht dazu die Einfügung eines gesonderten Abschnitts über grenzüberschreitende Verschmelzungen vor.
Die geplante Umsetzung der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften im Umwandlungsgesetz
Der Betrieb ; 59 , 9 ; 488-493
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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