Bei einer Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand oftmals in kurzer Zeit schwierige Rechtsfragen lösen, so dass Fehler keine Seltenheit sind. § 19 Betriebsverfassungsgesetz sieht daher die Möglichkeit vor, die Wahl anzufechten. Dies hat allerdings zur Folge, dass der rechtswidrig gewählte Betriebsrat bis zur gerichtlichen Entscheidung im Amt bleibt. Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, schon vor Abschluss der Wahlen mit einer einstweiligen Verfügung einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands zu korrigieren oder notfalls einen Wahlabbruch herbeizuführen. Die Voraussetzungen dieser einstweiligen Verfügung sind jedoch im Einzelnen umstritten.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Betriebsratswahlen: Einstweilige Verfügung gegen rechtswidrige Maßnahmen des Wahlvorstand


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 7 ; 390-392


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die einstweilige Verfügung in Ehesachen

    Rohmeyer, Heinrich | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1931



    Leitfaden für Betriebsratswahlen

    Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr | TIBKAT | 1990


    Betriebsratswahlen nach neuem Recht

    Franke, Dietmar | IuD Bahn | 2002


    Elektronische Kommunikation bei Betriebsratswahlen

    Jansen, Jan-Philip | IuD Bahn | 2006