Am 21.12.2004 hat der Mautbetreiber Toll Collect neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufgestellt. Sodann teilte das Unternehmen den Nutzern der so genannten On-Board-Units mit, dass die bestehenden Verträge gekündigt würden, falls ein Widerspruch gegen diese neuen AGB erfolge. Das hätte für die betroffenen Kunden ernste Folgen, da die On-Board-Units deutlich wirtschaftlicher sind als die übrigen Zahlungsmöglichkeiten. Grundsätzlich ist ein Unternehmen zwar berechtigt, auf diese Weise seine AGB zu ändern, doch stellt sich die Lage für Toll Collect aus kartellrechtlichen Gründen anders dar, denn das Unternehmen hat eine Monopolstellung inne.
Die Toll Collect-AGB vom 21.12.2004 und ihre Durchsetzung mittels Kündigung in rechtlicher Hinsicht
Transportrecht ; 28 , 6 ; 234-238
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Autobahn , Maut , Kündigung , Vertragsrecht , Güterkraftverkehr , Kartellrecht , Monopol , Vertrag
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