Das Personenbeförderungsgesetz verbindet die Genehmigung des Kraftfahrzeug-Linienverkehrs mit einer Beförderungspflicht und mit staatlichen Kostenbeiträgen. Diese beiden Bereiche werden allerdings auch durch eine grundsätzlich vorrangige EG-Verordnung geregelt. Von deren Anwendungsbereich hatte der deutsche Gesetzgeber zunächst den gesamten ÖPNV ausgenommen, diese Ausnahme jedoch 1996 auf die Erbringer eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen beschränkt; folglich unterfallen gemeinwirtschaftliche Leistungen seither der EG-Verordnung. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit der 2004 zu diesem Problemkreis ergangenen Altmark-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.


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    Title :

    Zur Rechtslage des ÖPNV nach dem Altmark-Streit


    Subtitle :

    Eine Hydra bewacht den Hort der Kfz-Liniengenehmigungen


    Contributors:

    Published in:

    Transportrecht ; 28 , 10 ; 373-383


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    11 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German