Das Personenbeförderungsgesetz verbindet die Genehmigung des Kraftfahrzeug-Linienverkehrs mit einer Beförderungspflicht und mit staatlichen Kostenbeiträgen. Diese beiden Bereiche werden allerdings auch durch eine grundsätzlich vorrangige EG-Verordnung geregelt. Von deren Anwendungsbereich hatte der deutsche Gesetzgeber zunächst den gesamten ÖPNV ausgenommen, diese Ausnahme jedoch 1996 auf die Erbringer eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen beschränkt; folglich unterfallen gemeinwirtschaftliche Leistungen seither der EG-Verordnung. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit der 2004 zu diesem Problemkreis ergangenen Altmark-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Zur Rechtslage des ÖPNV nach dem Altmark-Streit


    Untertitel :

    Eine Hydra bewacht den Hort der Kfz-Liniengenehmigungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 28 , 10 ; 373-383


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    11 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch